Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie
Mit dem Solarpaket 1 hat die Bundesregierung ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das den Betrieb von Photovoltaikanlagen deutlich erleichtern und beschleunigen soll.
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Die wichtigsten Neuerungen für Stecker-Solar-Geräte
Balkonkraftwerke sollen zukünftig möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können und dürfen leistungsfähiger sein: die vereinfachte Inbetriebnahme gilt für Geräte von bis zu 2 Kilowatt, wobei die Einspeisung am Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt werden muss. Auch sollen die Netzanschlussbedingungen, die aktuell von Netzbetreiber zu Netzbetreiber stark differieren, bundesweit vereinheitlicht werden. Speicher dürfen künftig auch Netzstrom laden, ohne dass der EEG-Vergütungsanspruch verloren geht.
- die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister reicht aus
- die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
- der Einbau eines Zweirichtungszählers muss nicht mehr vor der Inbetriebnahme stattfinden
Doch Vorsicht: Laut einem Sprecher der Bundesnetzagentur gilt "grundsätzlich die Rechtslage, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gegolten hat." Das bedeutet: Wer bereits ein Balkonkraftwerk betreibt, muss auch die alten Regeln befolgen.
Warten auf rechtssichere 800 Watt: Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes fehlt weiterhin eine wichtige Norm für Geräte mit höherer Einspeisung: Nämlich welche technischen Vorgaben diese Steckersolaranlagen für einen sicheren Betrieb erfüllen müssen. Verbraucher sollten auf die Verabschiedung dieser Norm warten, wenn sie ihr Balkonkraftwerk mit 800 Watt betreiben wollen.